Mit dem Runderlass des Bildungsministeriums zur Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften Sport hat das Land Sachsen-Anhalt die Möglichkeiten zur Umsetzung von Arbeitsgemeinschaften „Sport in Schule und Verein“ geschaffen. Ziel dieser AGs ist es, die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen zu intensivieren. Wie genau die Anmeldung einer solchen AG funktioniert, wird in dieser Veranstaltung vorgestellt.
Insbesondere sollen außerunterrichtliche Sportangebote an den allgemein bildenden Schulen in Abstimmung mit den Sportvereinen entwickelt werden. Schülerinnen und Schüler sollen so mehr für den Vereinssport begeistert werden.
Auch für die Vereine und Übungsleitende lohnt es sich: Laut aktueller Richtlinie werden sie mit 20 Euro pro AG-Einzelstunde und 30 Euro pro AG-Doppelstunde entlohnt.
Welche Voraussetzungen muss ein Verein erfüllen? Welche Ideen werden gefördert und wie ist eine AG „Sport in Schule und Verein“ zu beantragen? Diese und weitere Fragen beantwortet Landesschulsportkoordinator Carsten Straube.
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